ErbStH H 95 (3) 
	  (Zu
  § 11
  BewG)
Zu
  § 11
  BewG
H 95 (3) 
	  Wertpapiere, Aktien und Anteile sowie
  Investmentzertifikate
Dieser Erlass gibt ergänzende
		Hinweise zu den
		Erbschaftsteuer-Richtlinien
		2003 sowie auf den ausgewählten aktuellen Stand der
		höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum
		Bewertungsrecht. Die Stichworte in den Hinweisen sind alphabetisch geordnet.
		Die Randnummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte und Absätze der
		Erbschaftsteuer-Richtlinien.
Dieser Erlass ist auf alle
		Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2002
		entstanden ist oder entsteht. Er gilt auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer
		vor dem 1. Januar 2003 entstanden ist, soweit er geänderte Vorschriften des
		Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des
		Bewertungsgesetzes betrifft,
		die vor dem 1. Januar 2003 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die
		mit diesem Erlass im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.