ErbStH H 118 (Zu
§ 103
BewG)
Zu
§ 103
BewG
H 118 Schulden und sonstige Abzüge bei bilanzierenden
Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen
Dieser Erlaß gibt
ergänzende Hinweise zu den
Erbschaftsteuer-Richtlinien. Er
enthält außerdem den ausgewählten aktuellen Stand der
höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und
zum Bewertungsrecht. Die Stichworte in den Hinweisen sind alphabetisch
geordnet. Die Randnummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte und
Absätze der
Erbschaftsteuer-Richtlinien.
Dieser Erlaß ist auf alle
Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31. Dezember
1998 entstanden ist oder entsteht. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesem
Erlaß im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.