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Umsatzsteuer; | Werbemobil
Oftmals erfüllen Werbefirmen ihre Aufträge gegenüber ihren Kunden (i. d. R. gewerbliche Unternehmen) durch das Anbringen von Werbeflächen auf Kfz, die dann im Stadtbild bewegt werden. Hierfür wird verschiedenen Institutionen (sozialen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, Kommunen, Interessenverbänden, Golfclubs etc.) ein entsprechend mit Werbeflächen versehenes Fahrzeug - je nach Bedarf, Kleinbus, Kombi oder Golfcar - überlassen (sog. Werbemobil). Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobilen) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen hat die ausführlich Stellung genommen.