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Berufsrecht | Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern
Das Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig. Dies hat das BVerfG auf Vorlage des BGH entschieden. § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO sei insoweit verfassungswidrig und nichtig, als er Rechtsanwälten verbietet, sich mit Ärzten und Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zu verbinden. Der mit dem Sozietätsverbot verbundene Eingriff in die [i]Leuchtenberg, NWB 9/2014 S. 634Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sei unverhältnismäßig. Denn der Gesetzgeber habe den Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen – insbesondere mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – in einer Partnerschaftsgesellschaft zugelassen. Im Vergleich hierzu berge eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...