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Vertragsverletzungsverfahren wegen Unionsrechtswidrigkeit von § 17 ErbStG
Nach [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAF-48962 Auffassung der Europäischen Kommission diskriminiert das deutsche Erbschaftsteuergesetz in § 17 ErbStG Bewohner anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union wegen Verstoßes gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr (Art. 63 AEUV). Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland deshalb am förmlich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern.
Ausführlicher Beitrag s. .
Verstoß des § 17 ErbStG gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Nach [i]Vertragsverletzungsverfahren gegen Bundesrepublik DeutschlandAuffassung der Europäischen Kommission diskriminiert das deutsche Erbschaftsteuergesetz in § 17 ErbStG Bewohner anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union wegen Verstoßes gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr (Art. 63 AEUV). Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland deshalb am förmlich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern.
Gesetzliche Regelungen zu besonderen Freibeträgen
Grundsätzlich [i]Abhängigkeit des Versorgungsfreibetrags von unbeschränkter Steuerpflichtgewährt das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner (und den Kindern des Erblassers bis zum 27. Lebensjahr) bei Erwerben den besonderen Versorgung...