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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 3871/14

Gesetze: SGB 4 § 43

Leitsatz

Leitsatz:

Die Notwendigkeit, aufgrund eines imperativen Harndrangs häufig (alle halbe bis eine Stunde) eine Toilette aufsuchen zu müssen, rechtfertigt nicht die Annahme, dass der Versicherte nur noch unter betriebsunüblichen Bedingungen arbeiten kann.

Fundstelle(n):
DAAAF-49253

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2015 - L 11 R 3871/14

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