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Teilentgeltliche Übertragungen
Anrufung des Großen Senats zur Ermittlung des Gewinns
Der X. Senat des BFH leitet durch Anrufung des Großen Senats die nächste Etappe zur Klärung einer hochstreitigen Frage des Einkommensteuerrechts ein: Wie ist der Gewinn bei teilentgeltlichen Übertragungen eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) zu ermitteln? Durch den Großen Senat soll geklärt werden, ob die strenge oder die modifizierte Trennungstheorie zugrunde zu legen ist.
Rechtlicher Rahmen
Entnahmen sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Davon abweichend ist in § 6 Abs. 5 Satz 3 i. V. mit Satz 1 EStG bestimmt, dass – sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist – bei der Übertragung der Buchwert anzusetzen ist, „soweit“ ein Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft (und umgekehrt) übertragen wird. Diese Vorschrift erleichtert betriebliche Umstrukturierungen, indem die stillen Reserven des Wirtschaftsguts nicht aufgedeckt werden.
Höchst umstritten ist die Frage, wie ein Gewinn zu ermitteln ist, wenn die Übertragung ...