Arbeitshilfe - Stand: 21.02.2018

Keine wirksame öffentliche Zustellung an AG ohne (Passiv-)Vertreter und/oder ohne Eintragung einer Geschäftsanschrift im Handelsregister - Folgen der Löschung der AG im Handelsregister für Abschluss des Einspruchsverfahrens - Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 11 AO gilt auch gegenüber juristischen Personen? - Aktivierung eines Zinsanspruchs nach § 63 Abs. 2 AktG bei Vorratsgesellschaft mit Hin- und Herzahlen des Grundkapitals?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Ist die Regelung des § 171 Abs. 11 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei geschäftsunfähiger Person ohne gesetzlichen Vertreter) auch auf juristische Personen anzuwenden, hier: eine mangels wirksam bestellter Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vertretungslose und somit geschäftsunfähige Aktiengesellschaft?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
ZAAAF-48803