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Umsatzsteuer | Zur Rückwirkung von Berichtigungen formell fehlerhafter Rechnungen
Der 5. Senat des FG Münster hat sich mit der bisher nicht abschließend geklärten Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung formell fehlerhafter Rechnungen rückwirkend zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach dem [i]Leonard, NWB 1/2015 S. 18wirken im Einspruchsverfahren Rechnungsberichtigungen grds. zurück; danach, d. h. Berichtigungen erst im Klageverfahren, dagegen nicht mehr.