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Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2016

Print-ISBN: 978-3-482-65341-4

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften

Carsten Quilitzsch (Januar 2016)

Anlage 2 (zu § 43b)

Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU

Gesellschaft im Sinne der genannten Richtlinie ist jede Gesellschaft, die

  1. eine der folgenden Formen aufweist:

    1. eine Gesellschaft, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer gegründet wurde, sowie eine Genossenschaft, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) und gemäß der Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer gegründet wurde,

    2. Gesellschaften belgischen Rechts mit der Bezeichnung „société anonyme“/„naamloze vennootschap“, „société en commandite par actions“/„commanditaire vennootschap op aandelen“, „société privée à responsabilité limitée“/„besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid“, „société coopérative ...

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