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Stimmbindung und Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
Das Ende der „Schönwetter-Selbständigkeit“ durch schuldrechtliche Abreden
[i]Bosse, NWB15/2015 S. 1066In drei Entscheidungen hat sich das BSG zum Jahresende mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen sich Geschäftsführer ohne Mehrheitsbeteiligung von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht [i]Wälzholz, NWB 45/2015 S. 3341befreien lassen können. Dabei hat das BSG rein schuldrechtlichen Abreden eine klare Absage erteilt. Gleichzeitig wird damit mehreren Entscheidungen von Landessozialgerichten die Grundlage entzogen, die jeweils eine Stimmbindung als ausreichend gesehen hatten, um eine unternehmerische Stellung eines Minderheitsgesellschafters zu begründen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den drei Entscheidungen, die bislang lediglich als Terminberichte des BSG vorliegen. Für die Praxis geben diese Entscheidungen Anlass, sämtliche Ausgestaltungen ohne Unterlegung im Gesellschaftsvertrag sehr kritisch zu hinterfragen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Stimmbindungsvereinbarung als Gestaltungsmittel
[i] Bosse, NWB 15/2015 S. 1066Stimmbindungsvereinbarungen können als Gestaltungsmittel für die Befreiung von Minderheitsgesellschaftern von der Sozialversicherungspflicht dienen. Eine Stimmbindungsvereinbaru...