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Werbung mit Produkten in „limitierter Stückzahl“
Eine Werbung mit Produkten in „limitierter Stückzahl“ ist unzulässig, wenn der Warenvorrat so gering ist, dass der Verbraucher selbst bei nur kurzer Reaktionszeit keine realistische Chance hat, die Ware zu erwerben. Das hat das OLG Koblenz entschieden.
Es liege eine Irreführung des Verbrauchers vor, wenn zum Kauf einer Ware aufgefordert wird, ohne darüber aufzuklären, dass hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass der Unternehmer nicht in der Lage sein wird, diese Ware oder eine entsprechende gleichwertige Ware für eine angemessene Zeit in angemessener Menge zu dem beworbenen Preis vorzuhalten. Auch der Hinweis „nur in limitierter Stückzahl“ beseitige die Irreführung nicht.
Im Streitfall konnte für den Online-Shop nicht dargelegt werden, dass die vorgehaltene Menge für ähnliche Akt...