Hat ein in Deutschland wohnender Vater Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern die in Tschechien lebende Mutter, die tschechische Staatsangehörige ist, die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen hat?
Oder ist die Mutter gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt?
Ist § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG (Kindergeldberechtigung nur bei Unterhaltszahlung, wenn das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen ist) auch auf den Fall anzuwenden, dass nur ein Berechtigter vorhanden ist?
Das Verfahren VI R 12/13 war durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen.
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