Gesetzgebung | Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag (BMF)
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags veröffentlicht.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags veröffentlicht.
Der Entwurf soll die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sicherstellen.
Für 2015 ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf 8.472 Euro, für 2016 auf 8.652 Euro vorgesehen. Der Kinderfreibetrag soll auf 2.256 Euro (2005) bzw. 2.304 Euro (2006) steigen.
Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben werden. Daneben soll der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem angehoben werden.
Hinweis: Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
LAAAF-46842