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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - S 5 KR 11/13

Gesetze: SGB V § 37; LWTG § 3

Leitsatz

Leitsatz:

Veröffentlichung einer Entscheidung des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom zum Az.: L 5 KR 5/15 Wohnt ein Versicherter in einer Seniorenresidenz im Rahmen eines sogenannten Service-Wohnens, kann er gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf Behandlungspflege nach § 37 Abs 2 SGB V haben, sofern der Träger der Seniorenresidenz nicht zur Erbringung der Behandlungspflege verpflichtet ist.

Wohnt ein Versicherter in einer Seniorenresidenz im Rahmen eines sogenannten Service-Wohnens, kann er gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf Behandlungspflege nach § 37 Abs 2 SGB V haben, sofern der Träger der Seniorenresidenz nicht zur Erbringung der Behandlungspflege verpflichtet ist.

Fundstelle(n):
IAAAF-46454

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Nutzungsdauer:
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.11.2015 - S 5 KR 11/13

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