Erstattung von Reisekosten des Rechtsanwalts
am dritten Ort - besondere zur Fallbearbeitung notwendigen Kenntnisse
Leitsatz
Ein
auswärtiger Rechtsanwalt hat besondere zur Fallbearbeitung notwendigen Kenntnisse
auf tatsächlichem Gebiet, die ihn von anderen ortsansässigen Rechtsanwälten
unterscheiden, wenn er bereits vor dem Verfahren umfassend mit bauplanungsrechtlichen
Aspekten einer Immobilie, Auswertung von Bildern, Plänen und Gutachten,
Reisen zu Terminen vor Ort sowie anderen Verfahren zum gleichen
Sachverhalt befasst war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 393 Nr. 5 RAAAF-45693
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 12.11.2015 - 3 KO 117/15
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