Zur Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 3 EStG
Leitsatz
Zur Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 3 EStG.
Die Rückgängigmachung bei Nichtinvestition bezieht sich ausschließlich auf den VZ der Bildung des IAB.
Die Wirkung des Abzugsbetrags erschöpft sich in einer zinslosen Steuerstundung. Sowohl der IAB als auch ggf. die Hinzurechnung
sowie die Rückgängigmachung des IAB werden außerhalb der Bilanz vorgenommen. Der IAB wirkt sich daher nicht auf einen Veräußerungsgewinn
aus.
Der Gewinn aus der Rückgängigmachung eines IAB kann nicht zum steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn zählen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 7/2016 S. 314 DStR 2016 S. 6 Nr. 33 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2016 S. 631 QAAAF-45689
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 12.11.2014 - 3 K 3/13
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