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Entscheidung über Freibetrag für Abfindung weichender Erben nach § 14a Abs. 4 EStG im Rahmen der Einkommensteuer
Erzielt eine Ehegatten-GbR land- und forstwirtschaftliche Einkünfte und steht einem Ehegatten hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung bzw. der Entnahme landwirtschaftlichen Grund und Bodens zur Abfindung weichender Erben ggf. der Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG zu, so ist über den Freibetrag bei der Einkommensteuerveranlagung und nicht im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der GbR zu entscheiden. Lediglich über die Höhe und die Verteilung des Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinns ist im Gewinnfeststellungsverfahren mit Bindungswirkung für die Einkommensteuer zu entscheiden (Bezug: § 14a Abs. 4 Satz 1, 2, § 13 EStG; § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 AO).
Veräußert oder entnimmt ein Stpfl. nach dem und vor dem Teile des zu einem land- und forstwir...