Pensionsrückstellung: Überversorgung bei Reduzierung des Gehalts
Leitsatz
Bei der Prüfung einer möglichen Überversorgung ist auf das tatsächliche Arbeitsentgelt im jeweiligen Wirtschaftsjahr abzustellen.
Wird das Arbeitsentgelt innerhalb des Wirtschaftsjahres verändert bzw. reduziert, bleibt das in diesem Wirtschaftsjahr bezogene Jahresgehalt maßgebend.
Es ist nicht auf die Summe des hochgerechneten (herabgesetzten) Gehalts abzustellen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): Nr. 2/2016 S. 103 BB 2016 S. 624 Nr. 10 BB 2016 S. 747 Nr. 12 EFG 2016 S. 111 Nr. 2 EStB 2016 S. 225 Nr. 6 KÖSDI 2016 S. 19709 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2016 S. 240 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2016 S. 196 SAAAF-41666
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Online-Dokument
FG Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2015 - 6 K 4456/13 K
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