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Sonder- und Ergänzungsbilanzen in Zeiten der E-Bilanz
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 67Sonder- und Ergänzungsbilanzen sind künftig im sog. E-Bilanz-Taxonomieformat zu übermitteln. Dies erfordert einen erhöhten Erstellungsaufwand sowie eine andere technische Umsetzung als bisher.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Erstellung von Sonderbilanzen
[i]Sonderbilanzen als Ergänzung zur Gesamthandsbilanz In der Handelsbilanz einer Personengesellschaft werden ausschließlich das Vermögen und die Schulden der Gesamthand ausgewiesen. Das sonstige Vermögen der Gesellschafter darf nicht bilanziert werden. Für die Besteuerung der Mitunternehmerschaft ist jedoch auch Vermögen, welches dem Mitunternehmer zuzurechnen ist, also das sog. Sonderbetriebsvermögen, einzubeziehen.
Technisch erfolgt die Umsetzung des Sonderbetriebsvermögens über sog. Sonderbilanzen, zu denen aber auch Sonder-GuV gehören, in denen die Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben des Mitunternehmers aufgenommen werden. Im Ergebnis wird dem Gewinn der Mitunternehmerschaft somit das vollständige Sonderbetriebsvermögensergebnis hinzugerechnet.
II. Wertkorrekturen über Ergänzungsbilanzen
[i]Ergänzungsbilanzen als Wertkorrektur zur GesamthandsbilanzErgänzungsbilanzen enthalten Korrekturen zu den Wertansätzen der Gesamthandssteuerbilanz. Diese sind immer dann zu erstellen, wenn für einz...