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Eheverträge im Wandel der Zeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-18971 Eheverträge werden sehr häufig geschlossen. Die Gestaltungsfreiheit der Eheleute ist jedoch nicht unbegrenzt. Der NWB JAAAC-06566) hat eine sog. Kernbereichslehre entwickelt, nach welcher im Hinblick auf eine etwaige Sittenwidrigkeit Eheverträge einer Kontrolle zu unterziehen sind. Danach steht insbesondere der Betreuungsunterhalt nicht zur Disposition der Eheleute, jedenfalls wenn ein Kinderwunsch nicht ausgeschlossen werden kann. Sehr bedeutsam ist auch der Versorgungsausgleich, um einer Altersarmut vorzubeugen. Umgekehrt hat die Rechtsprechung allerdings bislang Vereinbarungen zum Güterstand weitestgehend akzeptiert, insbesondere weil das Gesetz selber den Eheleuten dazu Wahlrechte (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) einräumt. Der Wandel der Zeit hat allerdings auch vor Eheverträgen nicht haltgemacht.
Ausführlicher Beitrag s. .
Vorsorgender Ehevertrag
[i]Gesetzliche Bestimmungen für Partnerschaftsehe komplett unpassendEheverträge sind insbesondere ratsam, wenn beide Partner berufstätig sind, keinen Kinderwunsch haben und ein irgendwie gearteter Ausgleich im Scheidungsfall schlichtweg ungerecht wäre. Ferner dann, wenn die Beteiligten vor der ...