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Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten
(1) Die aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners ist nach § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Zweitwohnungsteuer befreit. (2) Eine wortlauteinschränkende Auslegung des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG ist nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Die Begünstigung einer zeitlich nicht überwiegend genutzten Erwerbszweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bei der Zweitwohnungsteuer verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG (Bezug: § 1, § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG; § 15 HmbMG; Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG; § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Gem. § 1 des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) unterliegt das Innehaben einer Zweitwohnung in der Freien und...