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StuB 1/2016 S. 32

Reform der Abschlussprüfung

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorschriften der überarbeiteten EU-Abschlussprüfungsrichtlinie vom sowie der Anpassung des deutschen Rechts an die entsprechenden Vorgaben der neuen EU-Abschlussprüfungsverordnung vom gleichen Tag.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf beschränkt sich nach Angaben der Regierung weitgehend auf eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben der überarbeiteten EU-Abschlussprüferrichtlinie sowie auf die notwendigen Anpassungen des deutschen Rechts an die EU-Abschlussprüferverordnung vom . Im Interesse eines weitestmöglichen Erhalts der im deutschen Recht verankerten Grundprinzipien der Abschlussprüfung werden die im europäischen Recht eingeräumten Mitgliedstaatenwahlrechte in weitem Umfang ...

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