Leistungen von Jugendherbergen an allein reisende Personen über 27 Jahre werden i.R. eines Zweckbetriebes erbracht und unterliegen
dem ermäßigten Steuersatz, wenn diese Leistungen nicht mehr als 10 % des gesamten Umsatzes ausmachen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAF-18600
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 23.10.2014 - 5 K 97/14
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