Einkommensteuer - Gewerbesteuer: Projektleitung
bei der Einführung von SAP als gewerbliche Tätigkeit
Leitsatz
1. Ein diplomierter Betriebswirt,
der als Projektleiter bei der Einführung von SAP in einem Unternehmen
tätig ist, übt keine selbständige Tätigkeit als beratender Betriebswirt
oder einen ähnlichen Beruf aus, sondern ist im Sinne der BFH-Rechtsprechung
als EDV-Berater gewerblich tätig.
2. Die Einheitlichkeit einer
ständigen höchst- und instanzlichen Rechtsprechung bedarf keiner
Sicherung durch eine weitere Entscheidung des BFH, wenn diese Rechtsprechung
nur zehn Jahre zuvor durch eine vereinzelt gebliebene Entscheidung
eines Senats eines Finanzgerichts in Frage gestellt worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 150 Nr. 3 DStRE 2017 S. 19 Nr. 1 EFG 2016 S. 206 Nr. 3 KÖSDI 2016 S. 19672 Nr. 2 KAAAF-18598
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.10.2015 - 1 K 131/14
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