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Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern: Einkommensteuerpflicht und Kindergeldanspruch
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-18116 Nur wer im Inland einen Wohnsitz i. S. des § 8 AO hat, wird als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt und erhält für seine Kinder deutsches Kindergeld, wenn diese ebenfalls über einen Wohnsitz im Inland verfügen. Gerade der Anspruch auf Kindergeld soll bei einer Auslandsentsendung nicht verloren gehen, so dass die [i] Niermann, Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung, NWB Verlag Herne, 4. Aufl. 2015, ISBN: 978-3-482-58494-7 betroffenen Arbeitnehmer ihre Wohnung im Inland beibehalten, um sie bei Aufenthalten in Deutschland wie gewohnt zu nutzen. Die nach § 68 Abs. 1 EStG notwendige Anzeige bei der zuständigen Familienkasse endet dennoch oft mit dem unerwarteten Widerruf der Kindergeldfestsetzung. Denn im Gegensatz zum Wohnsitzfinanzamt fragt die Familienkasse nach dem Umfang der während des Auslandseinsatzes beabsichtigten Nutzung der Wohnung im Inland.
Ausführlicher Beitrag s. .
Wohnsitzbegriff wird unterschiedlich ausgelegt
[i]Unterschiedliche Auslegung von Finanzamt und FamilienkasseFür das Wohnsitzfinanzamt reicht es aus, wenn der bisherige Wohnsitz beibehalten wird. Die Auslandsentsendung ändert deshalb nichts an der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Die Familienkasse hingegen erwartet d...