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Insolvenzrecht | Restschuldbefreiung und Gläubigeranfechtung
Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben hat und die Anfechtung Rechtshandlungen betrifft, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind.
Die Entscheidung entspricht den Vorgaben des Anfechtungsgesetzes. Dieses beinhaltet keine Einschränkung, wonach eine Gläubigeranfechtung ausscheidet, wenn der Schuldner ein Insolvenzverfahren durchlaufen hat und dieses Insolvenzverfahren abgeschlossen [i]Schädlich, NWB 47/2014 S. 3556ist. Ebenso wenig ist eine Gläubigeranfechtung grds. ausgeschlossen, wenn der Schuldner als Ergebnis eines Insolvenzverfahrens von seinen am Ende des Insolvenzverfahrens noch bestehenden Verbindlichkeiten...