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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 05 | Umsatzsteuer: Bei unentgeltlicher Sammelbeförderung kommt es auf die Begründung an

Steht die Arbeitnehmer-Sammelbeförderung in einer konkreten Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, erfolgt sie entgeltlich im Austausch gegen die anteilige Arbeitsleistung und ist steuerbar. Erfolgt die Sammelbeförderung ohne konkrete Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, liegt ein unentgeltlicher Vorgang vor. Dieser ist – so die OFD Niedersachsen – nicht steuerbar, wenn der Unternehmer die Beförderung aus überwiegend betrieblichen Interessen übernimmt.

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Sammelbeförderung von Arbeitnehmern hat die Oberfinanzdirektion Niedersachsen Stellung genommen. Zwei Fallgruppen sind demnach zu unterscheiden: die entgeltliche und die unentgeltliche Sammelbeförderung.

Steht die Sammelbeförderung in einer konkreten Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder mit dem Arbeitslohn, erfolgt sie entgeltlich – im Austausch gegen die anteilige Arbeitsleistung. Dann ist sie steuerbar. Für eine Verknüpfung spricht zum Beispiel die Tatsache, dass der Unternehmer wegen geringer Löhne ohne eine Beförderung keine Arbeitnehmer bekommen hätte.

Erfolgt die Sammelbeförderung hingegen ohne konkrete Verknüpf...

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