Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 42a Gemeinsamer Lohnsteuer-Jahresausgleich für Ehegatten (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 42a EStG regelte den amtlichen LSt-Jahresausgleich von Ehegatten seit 1975.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift hat keine aktuelle Bedeutung mehr. § 42a EStG wurde ebenfalls wie § 42 EStG ab aufgehoben. Seitdem wird die Erstattung zu viel gezahlter LSt bei Ehegatten auch durch die Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG vorgenommen.