Online-Nachricht - Dienstag, 25.01.2011

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerpflicht bei Privatverkäufen über "ebay" (FG)

Das FG Baden-Württemberg hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Privatverkäufe unter Nutzung der Internet-Auktionsplattform "ebay" der Umsatzsteuer unterliegen (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Streitig ist, ob die über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorgenommene Veräußerung einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen (im Streitfall: Puppen, Porzellan, Modellbauteile, Füllfederhalter und Münzen) auf der Internet-Auktions-Plattform „ebay” der Umsatzsteuer unterliegt. Die getätigten Auktionsverkäufe beliefen sich im Durchschnitt der gesamten in Rede stehenden dreieinhalb Jahre auf etwa sieben Transaktionen wöchentlich (insgesamt waren es 1.200 Verkäufe).

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Wird die Internet-Auktionsplattform „e-bay” dazu genutzt, auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen mit Liebhaberwert zu veräußern, unterliegen die Verkaufsentgelte der Umsatzsteuer. Im Streitfall war die Tätigkeit der Kläger von Beginn an auf unbestimmte Zeit, auf eine hohe Zahl von einzelnen Verkaufsfällen und auf die Erzielung erheblich über die Grenze einer Betätigung als Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG) hinausgehender Erlöse angelegt. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit lässt sich nicht deshalb verneinen, weil es an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen fehlt, wenn jeweils eigenständige und untereinander nicht in Beziehung stehende Sammlungen verkauft werden.

Anmerkung: Das Gericht weist in seinen Entscheidungsgründen darauf hin, dass der Verkauf einer Vielzahl verschiedener, eigenständiger und untereinander nicht in Beziehung stehender Sammlungen  über die Internet-Auktionsplattform „e-bay” nicht mit dem Auflösen bzw. Veräußern einer privaten Briefmarken- bzw. Münzsammlung vergleichbar sei. Hierzu hatte der BFH entschieden, dass das Veräußern einer privaten Sammlung in einem oder auch in mehreren gleichartigen Handlungen als deren letzter Akt zu der privaten Sammeltätigkeit gehört und keine Umsatzbesteuerung auslöst ( NWB GAAAA-92414 und v. - NWB KAAAA-92417). Das Finanzgericht hat jedoch die Revision zum BFH zugelassen, da es von grundsätzlicher Bedeutung sei, inwieweit an den Maßstäben der o.g. BFH-Urteile auch für Verkäufe unter Nutzung der Internet-Auktionsplattform „ebay” festgehalten werden kann.

Quelle: NWB Datenbank


 

Fundstelle(n):
NWB TAAAF-16508