Saudi-Arabien | Ausländische Steuern in Nicht-DBA-Staaten (BayLfSt)
Personen, die nicht in Saudi-Arabien leben, sind mit ihren aus saudi-arabischen Quellen stammenden Einkünften steuerpflichtig. Diese abgeltende Quellensteuer für Nicht-Ansässige ist eine besondere Erhebungsform der income tax in Saudi-Arabien und mit der deutschen Einkommensteuer im Sinne des § 34c Abs. 1 EStG vergleichbar (.1.1-4/2 St32).
Der saudi-arabischen income tax unterliegen natürliche Personen mit ihren gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften und juristische Personen mit ihren gewerblichen Einkünften. Nicht ansässige Personen sind nur mit ihren aus saudi-arabischen Quellen stammenden Einkünften steuerpflichtig. Bei ihnen wird diese income tax in Form einer abgeltenden Quellensteuer (withholding tax for Non-Residents) erhoben.
Die Sätze dieser Quellensteuer betragen:
5% für Betriebsstättengewinne, Dividenden, Zinsen sowie für Honorare für
technische und beratende Leistungen,15 % für Lizenzgebühren und für Zahlungen für Dienstleistungen von der Hauptverwaltung
oder von verbundenen Unternehmen,20 % für Managementgebühren.
Diese abgeltende Quellensteuer für Nicht-Ansässige ist eine besondere Erhebungsform der income tax in Saudi-Arabien. Sie entspricht daher der im Anhang 12 II des Einkommensteuer-Handbuchs genannten income tax und ist mit der deutschen Einkommensteuer im Sinne des § 34c Abs. 1 EStG vergleichbar.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
IAAAF-16273