Online-Nachricht - Montag, 28.09.2015

Gesetzgebung | Länder fordern Änderungen an der Erbschaftsteuer-Reform (Bundesrat)

Der Bundesrat hat sich am zu der geplanten Reform der Erbschaftsteuer geäußert. Er begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, den Fortbestand der Steuer zu sichern und zugleich den Generationenwechsel in Unternehmen nicht zu gefährden. Die Neuregelungen müssten im Ergebnis aber das Steueraufkommen der Länderhaushalte sichern, betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Der Bundesrat hat sich am zu der geplanten Reform der Erbschaftsteuer geäußert. Er begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, den Fortbestand der Steuer zu sichern und zugleich den Generationenwechsel in Unternehmen nicht zu gefährden. Die Neuregelungen müssten im Ergebnis aber das Steueraufkommen der Länderhaushalte sichern, betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Darin weist er auch auf offene verfassungsrechtliche Fragen hin. Insbesondere die geplante Verschonung bei sehr hohen Unternehmensvermögen ohne entsprechende Bedürfnisprüfung möge die Bunderegierung noch einmal überprüfen.

Ebenfalls zu klären sei, ob bei den so genannten Behaltensfristen und der „Durchschüttung“ von Gewinnrücklagen nachgeordneter Kapitalgesellschaften Regelungslücken geschlossen werden können.

Die Abgrenzung des begünstigten Unternehmensvermögens müsse rechtssicher für die Firmen, verwaltungsökonomisch für die Steuerpflichtigen als auch die Steuerverwaltungen der Länder ausgestaltet sein und die höchstrichterlichen Vorgaben verfassungsfest umsetzen, fordert der Bundesrat.

Die Länder formulierten zudem mehrere detaillierte Einzeländerungsvorschläge, die nun der Bundesregierung zugeleitet werden. Diese verfasst dazu ihre Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Anmerkung: Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Dieses hatte im Dezember letzten Jahres das Konzept der steuerlichen Verschonung für übertragene Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf nimmt Einzel-Anpassungen vor, behält das bisherige Verschonungskonzept im Grundsatz jedoch bei. Firmenerben sollen weiterhin weitgehend von Steuern befreit sein, wenn sie die Unternehmen über bestimmte Zeiträume fortführen und die Mehrzahl der Arbeitsplätze erhalten. Allerdings sollen Erben größerer Unternehmen mit mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen künftig stärker belastet werden.

Hinweis: Der Volltext der Stellungnahme (BR-Drucks 353/15 (B)) ist auf der Homepage des Bundesrats veröffentlicht. Ebenfalls am hat der Bundestag das Gesetz in erster Lesung beraten.

Quelle: Plenum KOMPAKT v.

 

Fundstelle(n):
LAAAF-12549