Suchen
Online-Nachricht - Montag, 06.10.2014

Insolvenzrecht | Geänderte Formulare im Insolvenzrecht (justiz NRW)

Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, das zum in Kraft getreten ist, haben sich auch die Formulare geändert. Darauf weist aktuell das Justizministerium Nordrhein-Westfalen hin.

Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, das zum in Kraft getreten ist, haben sich auch die Formulare geändert. Darauf weist aktuell das Justizministerium Nordrhein-Westfalen hin.
Neu sind

  • das Antragsformular zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person,

  • das Antragsformular für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren,

  • das Formular zur Forderungsanmeldung,

  • der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung sowie

  • der Antrag auf Verfahrenskostenstundung.

Des Weiteren wurden auch die entsprechenden Merkblätter angepasst. Die neuen Formulare gelten für alle Insolvenzverfahren, die ab dem beim Insolvenzgericht beantragt werden.
Mit der 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform gibt es wesentliche Änderungen für Verbraucher, die einen Insolvenzantrag stellen wollen. Auch die Voraussetzungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung, also der vollständigen Schuldenbefreiung mit Abschluss des Insolvenzverfahrens, werden teilweise neu gestaltet. Des Weiteren werden die Rechte der Gläubiger, die einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gegen einen unredlichen Schuldner stellen wollen, erweitert und vereinfacht.Quelle: Justizportal Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Die o.g. Formulare, sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Justizministeriums.

Fundstelle(n):
YAAAF-12014