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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.07.2009

Vermietung und Verpachtung | Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH)

Der BFH hat zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken vermietetem Gebäude Stellung genommen (; veröffentlicht am ).

Anmerkung der NWB-Redaktion: Objektbezogen bedeutet jedoch nicht, dass die Einkunftserzielungsabsicht hinsichtlich jedes einzelnen verschiedenen Mietern überlassenen Grundstücksteils zu prüfen ist. Gegenstand der Liebhabereiprüfung sind vielmehr alle zur Nutzung überlassenen Grundstücksteile, so dass auch eine unterschiedliche Laufzeit der Miet- oder Pachtverträge steuerlich ohne Bedeutung sein dürfte.

Quelle: BFH online

 

Fundstelle(n):
TAAAF-11612