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Bankrecht | Anscheinsbeweis bei EC-Kartenmissbrauch
Beim PIN-geschützten Einsatz einer EC-Karte besteht wegen der Möglichkeit des konventionellen Ausspähens des berechtigten Kontoinhabers regelmäßig kein Anscheinsbeweis zu dessen Lasten. Dabei muss sich das Kartenunternehmen bei wertender Betrachtungsweise Sicherheitslücken bei den Terminals der Vertragsunternehmen zurechnen lassen (LG Osnabrück, Urt. v. - 7 S 641/02, NJW-RR 2003, 1283). Die vom LG – wegen seiner Abweichung von der vorherrschenden Auffassung in der Instanzrechtsprechung – zugelassene Revision zum BGH wurde von der beklagten Bank inzwischen zurückgenommen.