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Einkommensteuer; | Partnerschaftsgesellschaften zwischen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern (§ 18 EStG)
Zur Beurteilung der Tätigkeit einer Partnerschaftsgesellschaft, an der Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer beteiligt sind, und die nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist, ist für die Frage der Freiberuflichkeit ab dem auch auf die Zuordnung der Einkünfte und damit auf die Gewinnverteilung abzustellen. Einzelheiten dazu enthält die , G 1401 - 24 - StH 241.