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IWB Nr. 23 vom Seite 880

Das neue DBA mit Israel

Darstellung der wesentlichen Änderungen

Christian Hensel

[i]Text des neuen DBA Israel 2014 unter NWB DokID NWB ZAAAE-72085 Mit dem Abschluss eines neuen DBA mit Israel steht eines der ältesten deutschen DBA vor einer erheblichen Neufassung. Israel ist zwischenzeitlich ein hoch entwickelter Industriestaat geworden. Israel ist außerdem Mitglied der OECD. Nach seinem Bruttoinlandsprodukt von 2014 ist es die 24-größte Volkswirtschaft der Welt. Israel hat den höchsten Lebensstandard im Nahen Osten und den dritthöchsten in Asien. Unter anderem werden daher Investitionshindernisse wie Quellensteuern gesenkt oder gänzlich abgeschafft. Von Bedeutung ist auch die Erweiterung der abkommensberechtigten Personen um Personengesellschaften. Ferner werden Verfahren zum Informationsaustausch festgelegt.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

[i]Anwendung erst ab 2017Das neue Abkommen mit Israel wurde am unterzeichnet. Es ist am verkündet worden und wird damit wohl frühestens ab dem anzuwenden sein. Mit Inkrafttreten des neuen DBA wird das Abkommen von 1962 (BStBl 1966 I S. 700) in der Fassung des Protokolls aus dem Jahr 1977 (BStBl 1979 I S. 124) außer Kraft treten.

Dem OECD-Musterabkommen 2010 weitgehend folgend, regeln die Artikel 1 bis 5 den Geltungsbereich des Vertragswerks sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen. Die Artikel 6 bis...

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