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Umsatzsteuer | Verhältnis Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer
Vermittlungsleistungen eines atypischen Maklers mit Verwertungsbefugnis nach § 1 Abs. 2 GrEStG sind nicht gem. § 4 S. 942Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG; § 1 Abs. 2 GrEStG; Art. 13 Teil B Buchst. g und h, Art. 33 Richtlinie 77/388/EWG).
§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG stellt die Umsätze steuerfrei, „die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen“. Der Grunderwerbsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 2 GrEStG auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Diese Vorschrift kommt auch zur Anwendung, wenn ein sog. atypischer Makler aufgrund besonderer Abreden in einem Vermittlungsauftrag über Grundstückseigentum eine Rechtsstellung erhält, die ihm eine Chance zur Beteiligung an der Substanz d...