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Weiterentwicklung der goodwill- Folgebilanzierung nach IFRS
Lösungsvorschlag vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Diskussion
Die Folgebewertung des derivativen goodwill ist, wie in einem kürzlich hier erschienenen Beitrag erläutert, ein kontrovers und intensiver diskutiertes Thema. Kritisiert werden dabei insbesondere der zur Ermittlung des fortzuführenden Werts notwendige impairment-Test (impairment only approach – IOA) und die damit einhergehenden Ermessensspielräume. Im vorliegenden Beitrag sollen aufbauend auf dem bisherigen Diskussionsstand Handlungsempfehlungen für die goodwill-Folgebilanzierung de lege ferenda abgeleitet werden.
Rohleder/Tettenborn, Zum aktuellen Diskussionsstand der goodwill-Folgebilanzierung, PiR 11/2015 S. 309 NWB QAAAF-07304
Der goodwill weist eine zeitlich begrenzte Nutzbarkeit auf.
Die Ausrichtung des IOA am Restnutzungspotenzial ist konzeptionell nachvollziehbar, aber zu ermessens- und fehleranfällig.
Der goodwill sollte planmäßig abgeschrieben werden.
I. Kritik an der goodwill-Folgebilanzierung
1. Nutzungsdauer des goodwill
Ein wesentlicher „Streitpunkt“ innerhalb der Diskussion der goodwill-Folgebilanzierung ist die Nutzungsdauer . Streng genommen handelt es sich...