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Einkommensteuer | Betrieblicher Schuldzinsenabzug für Investitionsdarlehen
Stehen Schuldzinsen in einem hinreichend engen und deutlich erkennbaren Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen, unterliegen sie nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a EStG. Dieser Zusammenhang kann nach dem Urteil des auch im Fall einer weiteren Darlehensaufnahme zur Finanzierung von Zinseszinsen gegeben sein.
Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH wurde noch nicht veröffentlicht.