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NWB Nr. 50 vom Seite 3770

Zivilrechtliche Handlungsempfehlungen in „Bauträger-Altfällen“

Maßnahmen, um die drohende Verjährung möglicher Ansprüche zu verhindern

Stefan Wolter

Wie bereits dargestellt (vgl. Wolter/Grollmann, ), weist die steuerliche Seite der Bauträgerfälle grundlegende Konstruktionsprobleme auf. Die Rechtswidrigkeit der nachträglichen Inanspruchnahme des Bauleistenden schlüge zudem auf den zivilrechtlichen Anspruch des Bauleistenden durch. Sofern die Inanspruchnahme des Bauleistenden wegen der Umsatzsteuer unwirksam wäre, bestände ein Entgelt-(ergänzungs-)anspruch gegen den Bauträger nicht. Eine (ober-)gerichtliche Klärung steht aber noch aus. Wegen dieser Ungewissheit sind zivilrechtliche Maßnahmen vom Bauleistenden zu ergreifen, um eine Verjährung des möglicherweise bestehenden Entgeltanspruchs gegen den Bauträger auszuschließen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Gerichtliche Maßnahmen des Bauleistenden

[i]Vorsorglich verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergreifenVereinzelt wird vertreten, dass die dreijährige Verjährungsfrist der zusätzlichen Ansprüche des Bauleistenden wegen der Umsatzsteuer schon mit dem eigentlichen Entgeltanspruch beginnt (vgl. NWB NAAAE-95839). D...

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