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BBK Nr. 23 vom

Bilanzierung einer Weitergabe von Provisionen als „Rabatt“

Dr. Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Becker, Vermittlungsleistung und Preisnachlass, NWB 29/2014 S. 2193 NWB PAAAE-68660Eine für die Verkaufsförderung häufig verwendete Maßnahme des Handels stellen Rabatte dar. Für den unternehmerischen Kunden können sich jedoch bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung eines gewährten Rabatts erhebliche Unterschiede ergeben, je nachdem, ob der Rabatt direkt vom Produzenten oder vom Händler gewährt wird.

Unabhängig von einer Rabattgewährung erhält der Vermittler einer Lieferung oder sonstigen Leistung häufig eine Provision für das Zustandekommen eines Verpflichtungsgeschäfts. Provisionen werden grundsätzlich als Entgelt der Vermittlung an einen Vermittlungsagenten gezahlt. Die Provision wird vom Hersteller oder Produzenten gezahlt, z. T. auch ohne Kenntnis des Kunden.

Zu einer Vermischung von Provisions- und Rabattgewährung kann es kommen, sofern der Vermittler dem Kunden einen Teil der Provision rückvergütet. Für diesen liegt hierbei grundsätzlich ein Rabatt vor; dieser wird indessen nicht vom Hersteller oder Produzenten gewährt.

[i]EuGH, Urteil vom 16. 1. 2014 - C-300/12 NWB DAAAE-53954Der EuGH hatte bereits 2014 über einen Fall zu entscheiden und führte aus, dass die ...

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