Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung
Leitsatz
1. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann ein Vergütungsgläubiger den Nachweis seines Anspruchs auf Erstattung der Umsatzsteuer
auch durch Vorlage einer Zweitschrift oder einer Ablichtung der Rechnung führen, wenn das Original aus von ihm nicht zu vertretenen
Gründen abhanden gekommen ist, der dem Erstattungsantrag zu Grunde liegende Vorgang tatsächlich stattgefunden hat und keine
Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden.
2. Da es sich bei dem Umstand, dass Rechnungen unverschuldet untergegangen sind, um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt,
trägt die Stpfl. insoweit die Darlegungslast.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 2248 Nr. 24 CAAAF-08979