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Lohn und Gehalt | Kosten für gemischt veranlasste Feier anteilig absetzbar
Ein Steuerpflichtiger kann die Kosten einer Feier, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst ist, anteilig absetzen, soweit die Feier beruflich veranlasst ist.
Der Kläger im entschiedenen Fall hatte sein Steuerberaterexamen bestanden und wurde 30 Jahre alt. Er veranstaltete aufgrund beider Anlässe eine Feier und lud 100 Gäste ein, darunter 46 Kollegen.
Der [i]AufteilungsmaßstabBFH erkannte den anteiligen Werbungskostenabzug an. Der Aufteilungsmaßstab richtet sich nach dem Verhältnis der Kollegen (einschließlich Geschäftsfreunde des Arbeitgebers, Presse und Verbandsvertreter sowie Personen des öffentlichen Lebens) zur Gesamtzahl der Gäste. Im Streitfall führte dies also an sich zu einem Abzug von 46 % der Kosten (46 Kollegen : 100 Gäste insgesamt).
Allerdings [i]Einladung von Kollegen nicht zwingend beruflich veranlasstist die Einladung von Kolleg...