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Umsatzsteuer | Keine Erstattung der zu Unrecht an den leistenden Unternehmer gezahlten USt
Der Leistungsempfänger hat keinen Anspruch gegen das FA auf Erstattung von Umsatzsteuer, wenn er zu Unrecht Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer gezahlt hat und dieser sich nunmehr in Insolvenz befindet und deshalb die Umsatzsteuer nicht mehr an den Leistungsempfänger zurückzahlen kann.
Der Kläger bezahlte die Rechnungen des L, der USt ausgewiesen hatte. Die USt machte der Kläger als Vorsteuer geltend. Später stellte sich heraus, dass die Leistungen umsatzsteuerfrei waren. Der [i]USt wurde zu Unrecht in Rechnung gestelltKläger zahlte daraufhin die Vorsteuer an das FA zurück und forderte L zur Rückzahlung der USt auf. L befand sich aber in Insolvenz, so dass der Kläger nun vom FA die Rückzahlung der USt nach § 37 Abs. 2 AO verlangte – immerhin 4,8 Mio. €.
Der [i]Kein Erstattungsanspruch des LeistungsempfängersBFH lehnte den Erstattungsanspruch ab, weil allein L einen Ers...