Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen
3. Aufl. 2015
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VIII. Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen
1. Einleitung
901Umstrukturierungen von Unternehmen können neben den bereits dargestellten ertragsteuerlichen Folgen auch zu einer (ggf. zusätzlichen) Steuerbelastung durch die Grunderwerbsteuer führen, soweit sich Grundvermögen im Betriebsvermögen der an der Umstrukturierung beteiligten Gesellschaften befindet. Der Gesetzgeber hat jedoch schon früh erkannt, dass die Grunderwerbsteuer ein Hindernis für notwendige Umstrukturierungen darstellen kann, und hat deswegen Befreiungstatbestände für bestimmte Umstrukturierungsvorgänge in das Grunderwerbsteuergesetz aufgenommen. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde mit Wirkung zum eine weitere Befreiungsvorschrift in das Grunderwerbsteuergesetz aufgenommen (§ 6a GrEStG), die Umstrukturierungen im Konzern erleichtern soll. „Diesen Befreiungen kommt seit dem Steueränderungsgesetz 2015 eine noch größere Bedeutung zu: Aufgrund der Entscheidung des musste der Gesetzgeber die Bewertung von Grundstücken für grunderwerbsteuerliche Zwecke im Falle von Umstrukturierungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2a, Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG) anpassen. Statt der regelmäßig...