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Keine verlängerte Reinvestitionsfrist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG bei nicht vom Steuerpflichtigen neu hergestellten Gebäuden
(1) Die grundsätzlich vierjährige Reinvestitionsfrist für eine § 6b-Rücklage verlängert sich gem. nrkr. NWB GAAAE-84299 (BFH-Az.: IV B 103/14; EFG 2015 S. 461) nicht nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG für „neu hergestellte Gebäude“ auf sechs Jahre, wenn das Gebäude nicht vom Stpfl. selbst, sondern von einem Dritten neu hergestellt wird. (2) Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die verlängerte sechsjährige Reinvestitionsfrist nur für vom Stpfl. selbst neu hergestellte Gebäude gilt (§ 6b Abs. 3 Sätze 3 und 5 EStG).