Amtshilfeübereinkommen Artikel 25
Kapitel V: Besondere Bestimmungen
Artikel 25 Sprache
Amtshilfeersuchen und die entsprechenden Antworten werden in einer der Amtssprachen der OECD und des Europarats oder in einer anderen von den betreffenden Vertragsparteien zweiseitig vereinbarten Sprache abgefasst.
Fundstelle(n):
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KAAAF-08317