Amtshilfeübereinkommen Artikel 12
Kapitel III: Formen der Amtshilfe
Abschnitt II: Amtshilfe bei der Beitreibung
Artikel 12 Sicherungsmaßnahmen
Auf Ersuchen des ersuchenden Staates trifft der ersuchte Staat zum Zweck der Beitreibung eines Steuerbetrags Sicherungsmaßnahmen, selbst wenn die Forderung angefochten wird oder für sie noch kein Vollstreckungstitel besteht.
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KAAAF-08317