NWB Kommentar Bilanzierung
7. Aufl. 2016
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§ 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe
Ausgewählte Literatur
Frings, Die Befangenheit des Abschlussprüfers, NWB F. 18 S. 4343; Gelhausen/Heinz, Der befangene Abschlussprüfer, WPg 2005 S. 693; Gelhausen/Kuß, Vereinbarkeit von Abschlussprüfung und Beratungsleistungen durch den Abschlussprüfer, NZG 2003 S. 424; Graumann, Wirtschaftliches Prüfungswesen, 2. Aufl., Herne 2009; Loitz, Das Unabhängigkeitserfordernis bei der Entwicklung, Einrichtung und Einführung von Rechnungslegungsinformations- und Finanzberichtserstattungssystemen, DB 2013 S. 1249; Lüdenbach, „Indikative“ Auskunft zur Bilanzierung bei Bewerbung um ein Prüfungsmandat, StuB 2012 S. 756; Petersen/Zwirner, Besondere Ausschlussgründe für Wirtschaftsprüfer bei Unternehmen von öffentlichen Interessen, WPg 2009 S. 769; Petersen/Zwirner/Boecker, Ausweitung der Ausschlussgründe für Wirtschaftsprüfer eines Netzwerkes – Anmerkungen zu § 319b HGB, WPg 2010 S. 464; Pfitzer/Orth/Hettich, Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, DStR 2004 S. 328; Schmidt, Neue Anforderungen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, BB 2003 S. 779.
I. Überblick
1Abschlussprüfer (→ § 318 Rz. 5) kann nicht „jedermann“ sein. Er/sie muss eine bestimmte Berufsq...